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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der JC Investments GmbH, handelnd unter "ExitBuddies"

Stand: 2026-05-19

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge, die die JC Investments GmbH, Liebigstraße 16, 61130 Nidderau (nachfolgend "ExitBuddies") mit ihren Mandanten (nachfolgend "Mandant") über M&A-Beratungsleistungen, Unternehmensnachfolge, Co-Investor-Vermittlung, Spin-Off-Beratung und Nachfolgebegleitung abschließt.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ExitBuddies stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucherverträge schließt ExitBuddies nicht.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) ExitBuddies erbringt Beratungsleistungen im Bereich Unternehmenstransaktionen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem mit dem Mandanten geschlossenen Mandatsvertrag.

(2) Typische Leistungsbestandteile sind, je nach Mandat:

  • Analyse und Bewertung des Unternehmens,
  • Erstellung eines Sales-Prospekts,
  • diskrete Käufer- bzw. Verkäuferrecherche,
  • Vorbereitung und Begleitung des Datenraums,
  • Steuerung von Verhandlungen und Due Diligence,
  • Begleitung bis zum Vertragsabschluss und Closing.

(3) ExitBuddies schuldet eine sorgfältige Beratung und Vermittlung, jedoch keinen bestimmten Verhandlungs- oder Verkaufserfolg.

(4) Rechts- und Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bzw. Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sind nicht Gegenstand der Leistung und werden ausdrücklich nicht geschuldet. Hierfür hat der Mandant eigene Berater zu beauftragen.

§ 3 Vergütung

(1) Die Vergütung von ExitBuddies setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

a) Einmalige Mandatspauschale. Sie ist bei Mandatsbeginn fällig und deckt die Tiefen-Analyse, die Unternehmensbewertung, die Erstellung des Sales-Prospekts und das Markt-Exposure ab. Die konkrete Höhe wird im Mandatsvertrag festgehalten.

b) Erfolgshonorar. Es wird ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss der vermittelten Transaktion fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Transaktionswert und wird im Mandatsvertrag als Prozentsatz oder gestaffelter Satz vereinbart.

(2) ExitBuddies erhält das Erfolgshonorar erst dann, wenn der Kaufpreis (oder die erste vereinbarte Tranche) tatsächlich beim Mandanten eingegangen ist. Im Klartext: "Wir verdienen erst Geld, wenn der Verkauf abgeschlossen ist."

(3) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Auslagen (z. B. Reisekosten, externe Gutachten) werden nur in Rechnung gestellt, wenn sie im Mandatsvertrag vereinbart oder vorab mit dem Mandanten freigegeben wurden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten

(1) Der Mandant stellt ExitBuddies alle für die Beratung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Vertragsübersichten, Mitarbeiterstrukturen und Marktinformationen.

(2) Der Mandant ist verpflichtet, ExitBuddies unaufgefordert über alle Umstände zu informieren, die für die Transaktion wesentlich sind, einschließlich Parallelgesprächen mit anderen Käufern oder Beratern.

(3) Verletzt der Mandant seine Mitwirkungspflichten, kann ExitBuddies daraus resultierende Mehraufwände gesondert in Rechnung stellen.

§ 5 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

(1) ExitBuddies behandelt alle im Rahmen des Mandats erlangten Informationen streng vertraulich. Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende des Mandats hinaus.

(2) ExitBuddies darf vertrauliche Informationen an Dritte nur weitergeben, wenn (a) der Mandant zugestimmt hat, (b) eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) mit dem Dritten besteht, oder (c) eine gesetzliche Offenbarungspflicht greift.

(3) Vor jeder Weitergabe an einen potenziellen Käufer wird ExitBuddies eine NDA einholen.

(4) Der Mandant verpflichtet sich seinerseits, vertrauliche Informationen über das Vorgehen, die Methodik und die Käufer- bzw. Verkäuferkontakte von ExitBuddies vertraulich zu behandeln.

§ 6 Haftung

(1) ExitBuddies haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet ExitBuddies nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Transaktionserlöse oder Folgeschäden aus Entscheidungen Dritter (insbesondere potenzieller Käufer) ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 greift.

(4) Die Haftung für Schäden, die ein vom Mandanten beauftragter Rechts- oder Steuerberater zu verantworten hat, ist ausgeschlossen.

(5) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Mandatsvertrag und liegt in der Regel zwischen zwölf und achtzehn Monaten.

(2) Beide Parteien können das Mandat aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Pflichten aus dem Vertrag nachhaltig verletzt.

(3) Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich, soweit der Mandatsvertrag keine abweichende Regelung trifft.

(4) Wird das Mandat vom Mandanten beendet und kommt es innerhalb von zwölf Monaten nach Mandatsende mit einem Käufer zum Abschluss, den ExitBuddies während der Mandatslaufzeit identifiziert oder angesprochen hat, bleibt das Erfolgshonorar geschuldet.

(5) Die Mandatspauschale (§ 3 Abs. 1 lit. a) bleibt im Fall einer Kündigung durch den Mandanten anteilig für den geleisteten Zeitanteil geschuldet, mindestens jedoch in Höhe der bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen.

§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsvertrag ist Hanau, soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 9 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Mandatsvertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.


Bei rechtlichen Rückfragen: jc@exitbuddies.de